Archive for the ‘Jura Hausarbeiten’ Category

Staatsrecht Klausur

Mittwoch, November 3rd, 2010

Mögliche Staatsrecht Klausurthemen

1. Monismus / Dualismus :

Der Monismus geht von einer Einheit von nationalem Recht und Völkerrecht aus.

Beim Dualismus stehen sich die beiden Rechte unabhängig voneinander gegenüber.

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Übung BGB II – Recht der Leistungsstörungen : Verzug

Mittwoch, November 3rd, 2010

Fall 6 :  Verzugsprobleme

Vorüberlegung: Zu überprüfen ist hier, ob der Anspruch des K möglicherweise aufgrund der Verspätung untergegangen sein könnte; zugrunde zulegen sind diesen Überlegungen die bereits gewonnenen Erkenntnisse aus dem Recht der Leistungsstörungen – hier insbes. des Verzugs.

Gm. § 326 I S. 2  2. HS geht mit Ablauf der Nachfrist der Erfüllungsanspruch des Gl. unter; nach h.M. hat dies aufgrund der synallagmatischen Verknüpfung beider Leistungspflichten auch den Untergang des Gegenleistungsanspruch des Schl. zu Folge ( a.A. Niederländer [ zit. bei Staudinger § 326 Rdnr. 137, § 325 Rdnr. 23 ]  wonach die Ansprüche bis zur Rechtsfolgenwahl des Gl. nur ruhen, d.h. zur Zeit nicht durchsetzbar sind ). Bedeutsam wird dieser Unterschied im Falle des Schadenersatzes, da dort jedenfalls nach Maßgabe der Surrogationstheorie die Gegenleistung noch erbracht werden kann ( beachte : nur einseitige Berechtigung des Gl. im Rahmen seiner RF – Wahl , kein Anspruch des Schl. auf die Gegenleistung ); für diesen Fall bedarf es einer Rechtsgrundlage für die Gegenleistung. Die h.M. hilft sich hier mit der Konstruktion, daß durch Wahl des Schadenersatzes der Gegenleistungsanspruch zu Saldierungszwecken ganz oder teilweise wieder auflebt. Auch die Ausübung des Rücktrittsrechts ist nach dieser Auffassung nicht völlig bedeutungslos, da diese zum einen die Rückforderbarkeit einer bereits erbrachten Gegenleistung ermöglicht  ( § 346 ) zum anderen bewirkt – auch bei noch nicht erbrachter Gegenleistung – der Rücktritt eine endgültige Abstandnahme vom Vertrag – und damit die abschließende Liquidierung des Schuldverhältnisses als Grundlage gegenseitiger Ansprüche – und damit auch das Erlöschen der übrigen latenten Rechte aus § 326.  Ein Unterschied liegt hier also in der konstruktiven Begründung des endgültigen Erlöschens der Gegenleistungspflicht; aus diesem Grunde sind die Modalitäten des § 326 I auch im Hinblick auf das mögliche Erlöschen des Gegenleistungsanspruchs einzeln und im Aufbau getrennt zu prüfen.

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BGB Schuldrecht BT II – Lösung Teil 7 Quellenangabe

Sonntag, Oktober 24th, 2010

[1] Erman – Roloff § 305 Rn. 1.

[2] Erman – Roloff § 305 Rn. 26.

[3] Brox Schuldrecht AT § 4 Rn. 35 ; Palandt – Heinrichs § 305 Rn. 29ff. ;
Erman – Roloff § 305 Rn. 33.

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BGB Schuldrecht BT II – Lösung Teil 6

Sonntag, Oktober 24th, 2010

B. Anspruch des E gegen SM

E könnte am 30.06.2004 einen Anspruch gegen SM auf Zahlung von 5000 Euro haben. Hierfür müsste die Klausel im Formularvertrag wirksam sein. Die Wirksamkeit von AGB beurteilt sich nach den §§ 305 ff.

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BGB Schuldrecht BT II – Lösung Teil 5 Quellenangabe

Sonntag, Oktober 24th, 2010

[1] Soweit nicht anders gekennzeichnet sind alle §§ solche des BGB.

[2] Staudinger – Staudinger § 765 Rn. 2.

[3] Emmerich § 14 Rn. 8.; St. Lorenz, JuS 1999, S. 1145 ff.

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