Staatsrecht Klausur

Mögliche Staatsrecht Klausurthemen

1. Monismus / Dualismus :

Der Monismus geht von einer Einheit von nationalem Recht und Völkerrecht aus.

Beim Dualismus stehen sich die beiden Rechte unabhängig voneinander gegenüber.

2. Funktion des Staates :

Machteinheit, Grundbedürfnisse, Entscheidungseinheit, Frieden

3. Sachliche Geltung / Normenhierarchie :

  1. Grundgesetz
  2. Völkerrecht
  3. EG-Recht
  4. Europ. Menschenrechtskonvention

4. Verfassungsauslegung – Auslegungsregeln :

  1. Wortauslegung
  2. Systematische : Übrige Absätze etc./ Alle Vorschriften des GG
  3. Histor. : Damalige Gesichtspunkte finden hier Beachtung
  4. Teleologische : Deutung des Zwecks einer Vorschrift
    1. Topische Auslegung : Auf den Fall bezogene Prinzipien spielen eine Rolle für die  Auslegung.  à  Praktische Konkordanz herstellen
    2. Verfassungs- und völkerrechtskonforme Auslegung

5. Organstreit / Abstrakte Normenkontrolle :

à Falllösung

6. Verfassungsrechtliche Mängel der Weimarer Verfassung :
Zu starker Reichs-Präsident, Schwache Stellung der Länder, Notverordnungsrecht, Grundrechte nur als Programmsätze, reines Verhätniswahlrecht.

7. Das Volk (Art. 116, 38 II, 20 Abs. II GG)

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Vom Volk legitimiert.

8. Mehrheitsprinzip :

Je größer die Zahl der an der Willensbildung Beteiligten ist, umso weniger ist zu erwarten, dass die Ausübung des Willens einheitlich verläuft. Es bedarf daher des Mehrheitsprinzips. Das Mehrheitsprinzip ist jedoch nur dann mit dem Demokratieprinzip vereinbar, wenn die Minderheit eine reale Chance hat, Mehrheit zu werden. Nur diese Möglichkeit legitimiert die Mehrheitsherrschaft und wirkt so einheitsbildend.

9. Freiheitlich demokratische Grundordnung (Art. 10, 11, 18, 21, 87a, 91 GG) :

Ordnung die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. à Menschenrechte, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Unabhängigkeit der Gerichte, Mehrheitsprinzip, Chancengleichheit für alle politischen Parteien.

10. Elemente des Rechtsstaates :

Gewaltenteilung, Vorrang des Gesetzes, Vorbehalt des Gesetztes, Grundsatz des Verhältnismäßigkeit, Grundrechte, Widerstandsrecht

Grundsatz des Verhältnismäßigkeit – Legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßig

11. Status der Parteien

§ 2 Abs. 1 Satz 1 PartG. Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit. Parteien sind gleich. Demokratisch.  0,6 % aller Wahlberechtigten sind politisch aktiv. Willen der Partei wird von oben gesteuert. Aufstellung ist nicht demokratisch genug. Kontrolle fehlt. Finanzierung ist ein Problem.

12. Vorrang und Vorbehalt von Gesetzen

Vorrang des Gesetzes – Kein Handeln gegen das Gesetz

Handeln ist an das Gesetz gebunden (Art. 20 Abs. III GG)

Vorbehalt des Gesetzes – Kein Handeln ohne das Gesetz

Maßnahmen der Exekutive bedürfen als Grundlage eines Gesetzes

13. Föderalismus und Regionalismus :

Föderalismus – Bund von Staaten finden zu einer Handlungseinheit ohne ihre Eigenständigkeit aufzugeben.

Regionalismus – Dezentralisierung eines Einheitsstaates durch Übertragung von Funktionen auf die Regionen, ohne das diesen Regionen Eigenständigkeit zukommt.

14. Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. III, 146 GG) :

Siehe Art. 79 Abs. III

15. (Un-) Echte Rückwirkung von Rechtsfolgen :

Echte Rückwirkung liegt vor, wenn der Gesetzgeber nachträglich in die Tatbestände eingreift, die in der Vergangenheit bereits abgeschlossen wurden. Grundsätzlich unzulässig.

Unechte Rückwirkung liegt vor, wenn vom Gesetzgeber in Tatbestände eingegriffen wird, die in der Vergangenheit begonnen, jedoch noch nicht abgeschlossen wurden.

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